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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Bürgerinitiative BI Transit wird von vielen Mitmenschen zu dem Thema Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Elze-Hameln-Löhne“ (Südstrecke) befragt. Dabei wiederholen sich häufig die Fragen. Aus diesem Grund wurde diese Liste erstellt, in der die wichtigsten Fragen und Antworten einmal zusammen getragen wurden.

Frage:

Antwort:

Warum wurde die Bürgerinitiative „BI Transit“ im März 2011 gegründet?

Im November 2010 sind die Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne für Bundesschienenwege vom  Bundesverkehrsministerium (BMVBS) vorgelegt worden. Dabei sind die bisher im vordringlichen Bedarf des Bundesschienenausbaugesetzes (2003) geführten Planfälle 2 und 12 (Nordstrecke) als „unwirtschaftlich" und der Planfall 33 (Südstrecke) als „sehr wirtschaftlich" beurteilt worden. Diese Neubewertung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Strecke Elze-Hameln-Löhne ausgebaut wird, erheblich.

 

Frage:

 
Antwort:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Neubewertung des Planfalls 33
(Ausbauprojekt Löhne-Braunschweig-Wolfsburg, 2. Baustufe)?

Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Projekte dient als Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Bundesschienenausbaugesetzes, welches 2015 im Bundestag verbindlich verabschiedet werden soll. Die Bewertungszahlen werden für die Prioritätenvergabe innerhalb des Gesetzes verwendet. Dabei wird in zwei Hauptkategorien unterschieden:

1. Vordringlicher Bedarf (zur sofortigen Umsetzung bestimmt)

2. Erweiterter Bedarf (langfristige Planung über 2025 hinaus)

In dem aktuell gültigen Bundesschienenausbaugesetz aus dem Jahre 2003 wird der Ausbau der Nebenstrecke Elze-Hameln-Löhne (Planfall 33) nur im erweiterten Bedarf geführt. Dagegen erscheint der Ausbau der Hauptstrecke Hannover-Haste-Minden (Planfall 12) im vordringlichen Bedarf, d. h. der Ausbau soll vorrangig realisiert werden.

Die Neubewertung der Strecke Elze-Hameln-Löhne wird nun dazu führen, dass die Projekte hinsichtlich der Dringlichkeit der Umsetzung „ihre Plätze tauschen“: Der Planfall 33 wird im neuen Bundesverkehrswegeplan unter „Vordinglicher Bedarf“, der Planfall 12 als „Erweiterter Bedarf“ erscheinen. Damit werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die Bahnstrecke Elze-Hameln-Löhne ab 2015 auszubauen.

 

Frage:

Antwort:

Wie konnten sich die Bewertungszahlen der verschiedenen Projekte bei der Neubeurteilung so gravierend verändern?

Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt auch die Verlagerung von Gütertransporteinheiten von der Straße auf die Schiene. Der daraus entstehende Nutzen wurde in dem Gutachten einseitig dem Planfall 33 (Südstrecke) zugeschlagen. Um ein überzeugendes Vergleichsergebnis zu erhalten, müsste der Nutzen bei beiden Strecken Berücksichtigung finden.

Ferner scheinen die veranschlagten 287,7 Mio. € Investitionskosten für Bahnkörper, Tunnel und Brücken sowie Kreuzungsbauwerke und die 172,2 Mio. € Investitionskosten, die für den Oberbau und Schallschutzeinrichtungen vorgesehen sind, viel zu knapp bemessen zu sein. Kosten, die aufgrund der Lärm- und Verkehrsproblematik entstehen werden, sind offensichtlich nicht hinreichend berücksichtigt worden. Schon allein eine angemessene Lösung für die ebenfalls betroffene Innenstadt von Bad Oeynhausen mit den dortigen Klinik- und Kurstandorten, würde die veranschlagten Investitionskosten bei Weitem übersteigen.

 

Frage:

Antwort:

Ist es nicht viel zu früh, um als Bürger aktiv zu werden?

Nein, gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden, da auf der Basis des im November 2010 vorgelegten Gutachtens die neue Gesetzesvorlage, an der bereits gearbeitet wird, erstellt wird. In der Erarbeitungsphase können Stellungnahmen von Politiker(inne)n und der Bürger(inne)n berücksichtigt werden, d. h. jetzt können Einwände gegen die Aufnahme des Planfalls 33 in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) erhoben werden. Werden keine Einwände laut, so erscheint der Planfall 33 im vordringlichen Bedarf des neuen BVWPs, der 2015 verabschiedet wird, und der Realisierung steht gesetzlich nichts mehr im Wege.

 

Frage:

Antwort:

Wann ist es zu spät, um den Ausbau der Bahnstrecke Elze-Hameln-Löhne zu verhindern?

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag im Jahre 2015 ist das Bundesschienenausbaugesetz ein Gesetz und kann nicht mehr durch Politiker(inne)n und Bürger(inne)n verändert werden. Der Zeitpunkt der Realisierung der einzelnen Projekte wird danach von der DB Netz AG bestimmt. Demokratische Mittel der Einflussnahme stehen also nur bis zur Verabschiedung des Bundesschienenausbaugesetzes zur Verfügung. Je früher Einwände geäußert werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Berücksichtigung!

 

Frage:


Antwort:

Warum soll die Südstrecke ausgebaut werden?


An dem Schienenknotenpunkt in Hannover/Lehrte treffen sowohl die Ost-West-Strecken als auch die zukünftigen Nord-Süd-Strecken, die die Hinterlandanbindung der Hochseehäfen bilden werden, zusammen. Dieser Knotenpunkt soll entlastet werden, indem man die Güterzüge, die in Ost-West-Richtung verkehren, südlich am Knotenpunkt Hannover vorbeiführt.

 

Frage:

Antwort:

Wie viele Güterzüge werden die ausgebaute Strecke voraussichtlich täglich befahren?

Eine zuverlässige Prognose hinsichtlich der Nutzung der Strecke ist nicht möglich. Die Auslastung der Nordstrecke liegt nach Auskunft der Bahn heute bei ca. 121%, der Streckenabschnitt zwischen Minden und Wunstorf wird von mehr als 100.000 Zügen pro Jahr (2005) befahren, im Jahr 2015 erwartet man auf dieser Strecke ca. 130.000 Züge (Personen- und Güterverkehr). Die Bedarfsplanüberprüfung, in der die Neubewertung der Strecke Elze-Hameln-Löhne vorgenommen wurde, geht von einer Steigerung der Verkehrsleistung im Güterschienenverkehr um 65% bis zum Jahr 2025 aus.

Hinsichtlich der tatsächlichen Frequentierung der Strecke gilt zu bedenken, dass die DB Netz AG den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Schienennetz gewährleisten muss, d. h. die Frequentierung der Strecke wird im Wesentlichen von der Nachfrage bestimmt werden. Auch auf die Qualität des rollenden Materials wird die DB Netz AG kaum Einfluss haben. Ferner wird es im Interesse der DB Netz AG liegen, die Strecke wirtschaftlich zu betreiben, d. h. je mehr Züge die Strecke befahren, desto wirtschaftlicher wird die Strecke sein. Allein die technischen Gegebenheiten werden der Anzahl der durchfahrenden Güterzüge gewisse Grenzen setzen. Mit Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich befristete Fahrverbote für die Bahn ist nicht zu rechnen.

 

Frage:

Antwort:

Werden auf der Strecke nur Züge der DB fahren?

Nein, denn die DB Netz AG muss den diskrimierungsfreien Zugang zu ihrem Schienennetz gewährleisten. Wer die Strecke befahren möchte, dem ist dieses zu gestatten. Das bedeutet, dass auch Züge aus dem Ausland, auf deren Qualität die DB keinen Einfluss hat, die Strecke befahren werden.

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Frage:

Antwort:

Wie viele Menschen werden von dem Ausbau der Strecke betroffen sein?

Die Stadt Hameln hat eine Zahl von 12.000 direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb des Stadtgebietes ermittelt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Züge aufgrund der Tallage der Stadt und aufgrund der Tatsache, dass die Strecke zum Teil auf einem erhöhten Wall liegt, weithin zu hören sein werden. Die Ausbreitung des Schalls wird ferner von der Wetterlage beeinflusst.

Die Streckenführung durch das Wesertal ist zudem problematisch, weil natürlich nicht nur die Bewohner weiterer Städte und Gemeinden betroffen sind, sondern auch die Radfahrer auf dem Weserradweg.

 

Frage:

Antwort:

Muss ein Lärmschutz gebaut werden?

Da es sich bei dem Planfall 33 um einen Ausbau einer bestehenden Strecke und nicht um einen Neubau handelt, ist ein Lärmschutz nicht vorgeschrieben. Ein eventueller Lärmschutz muss aus diesem Grund auch nicht den neusten Lärmschutzstandards entsprechen.

 

Frage:

Antwort:

Gibt es Alternativen zu dem Ausbau der Südstrecke?

Die Strecke Hannover-Haste-Minden steht als Alternative zur Verfügung. Diese Strecke verläuft im Norden Hannovers und wird daher häufig als Nordstrecke bezeichnet. Die Strecke ist bereits seit den 1990er Jahren von zwei- auf viergleisige Streckenführung erweitert worden. Allerdings fehlen zur Vervollständigung der viergleisigen Strecke von Braunschweig bis Minden noch zwei Reststücke. Diese letzten Teilstücke sind als Planfall zwei und zwölf seit 2003 im gültigen Bundesschienenausbaugesetz in den vorrangigen Bedarf eingestuft. Dies bedeutet seit 2003 sollen diese Projekt umgehend umgesetzt werden.

 

Frage:


Antwort:

Sind die Anwohner der alternativen Nordstrecke für oder gegen die Strecke?

Die Anwohner der alternativen Strecke befürworten den Neubau der zwei zusätzlichen Gleise entlang der bestehenden Strecke, da hierdurch ein Lärmschutz nach den neusten Standards erstellt werden muss. Dieser Lärmschutz wird seit über 20 Jahren von den betroffenen Bürgern erfolglos gefordert. Ohne den Neubau der zwei fehlenden Gleise wird dies auch in Zukunft verbleiben.

 

Frage:

Antwort:

Werden hierdurch Arbeitsplätze in der Region geschaffen?

Nein, es werden keine neuen Arbeitsplätze in der Region entstehen, da es sich bei der Strecke um eine reine Transit-Strecke für den Ost-West-Güterfernverkehr handelt und dadurch kein Güterumschlagplatz mit damit verbundenen neuen Arbeitsplätzen in der Region entsteht.

 

Frage:

Antwort:

Bekommt die Region hierdurch eine Verbesserung im Personenverkehr?
Nein, es wird keine Verbesserung des Personenverkehrs geben, da die Planungen eine ausschließliche Nutzung als Gütertrasse vorsieht. Im Gegenteil - der bereits existierende Personennahverkehr (Nord-West-Bahn) wird durch die dichte Taktfolge der Güterzüge negativ beeinflusst, wodurch regelmäßige Verspätungen im Fahrplan zu erwarten sind.

 

Frage:

Antwort:

Wer entscheidet, wann und welches Projekt aus dem Bundesschienenausbaugesetz realisiert wird?

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag ist das Bundesschienenausbaugesetz ein Gesetz, und kann nicht mehr durch Politik oder Bürger verändert werden. Den Zeitpunkt der Realisierung der einzelnen Projekte wird ab dann nur noch durch die Deutsche Bahn AG bestimmt. Daher könnte das Projekt bereits ab 2015 realisiert werden.

 

Frage:

Antwort:

Was verbirgt sich hinter dem Planfall 33, Südstrecke?

Hinter dem Planfall 33 verbirgt sich der Ausbau der Strecke Elze-Hameln-Löhne die südlich Hannover entlang führt. Aus diesem Grund wird diese Strecke häufig auch als Südstrecke bezeichnet.

 

Frage:


Antwort:

Was verbirgt sich hinter den Planfall 12; Nordstrecke?

Hinter dem Planfall 12 verbirgt sich die letzten zwei Reststücke für einen durchgängigen viergleisigen Ausbau der Strecke Hannover-Haste-Minden. Diese Strecke liegt nördlich Hannover, wodurch die Strecke häufig auch als Nordstrecke bezeichnet wird.

 

Frage:

Antwort:

Gibt es bereits einen gültigen Ausbauplan für die Schienenwege der Ost-West-Verbindungen?

Ja, bereits im Jahre 2003 verabschiedete der Deutsche Bundestag das derzeit gültige Bundesschienenausbaugesetz. Darin ist der Ausbau der Strecke Haste-Minden in den vorrangigen Bedarf, zur sofortigen Umsetzung eingestuft worden. Diesem Willen ist die Deutsche Bahn bis heute nicht nachgekommen. Die Strecke Elze-Hameln-Löhne ist dort dagegen nur in den weiteren Bedarf eingestuft worden, die nur eine Planung der Strecke erlaubt.

Frage:

Antwort:

Was sind die Ziele der Bürgerinitiative BI-Transit?

Die ausführliche Beschreibung der Ziele finden sie hier.

 

Frage:

Antwort:

Warum wurde die Bürgerinitiative "BI TRANSIT" genannt?

Mit dem Namen soll die geplante Aufgabe der ausgebauten Strecke als Güter-Transitrasse verdeutlicht werden.

 

Frage:

Antwort:

Was ist eigentlich eine Petition?

Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde, veraltet auch Adresse) an eine zuständige Behörde oder an den Petitionsausschuss einer Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.

[Quelle: Wikipedia]

Das bedeutet jeder Bürger, auch KInder und Jugendliche, hat das Recht eine Petition mit seiner Unterschrift zu unterstützen.

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